Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Wasserfahrzeugen zwischen moor-yard (nachfolgend „Vermieter") und dem Kunden (nachfolgend „Mieter").
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die Darstellung der Boote auf unserer Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Mit dem Absenden einer Anfrage über unser Kontaktformular gibt der Mieter ein unverbindliches Angebot ab. Ein Mietvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung per E-Mail zustande.
Die angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Im Mietpreis enthalten sind Schwimmwesten, Anker und eine grundlegende Einweisung.
Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Bootes in bar oder per EC-Karte. Bei Reservierungen kann eine Anzahlung von bis zu 50% des Mietpreises verlangt werden.
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe des Bootes eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Bootskategorie und beträgt zwischen 50 € und 500 €.
Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Bootes vollständig erstattet. Bei Schäden oder Verschmutzungen kann die Kaution ganz oder teilweise einbehalten werden.
Der Mieter verpflichtet sich:
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit am Boot entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Dies umfasst auch Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder Verletzung der Sorgfaltspflichten.
Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die er Dritten während der Nutzung des Bootes zufügt.
Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Regelungen:
Bei Unwetterwarnungen oder behördlich angeordneten Sperrungen ist eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung möglich.
Die Boote sind gegen Schäden an Dritten haftpflichtversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt je nach Bootskategorie zwischen 250 € und 1.500 €.
Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Bei unzumutbaren Witterungsbedingungen (Gewitter, Sturm, starker Wellengang) ist der Vermieter berechtigt, die Vermietung abzusagen oder den Mieter zur Rückkehr aufzufordern. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge anteilig erstattet.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern der Mieter Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Januar 2024